Die Anmeldung zu einem Training erfolgt über die Website oder direkt über den Trainer.

Mit der Bestätigung der Anmeldung wird der Trainingsplatz provisorisch reserviert. Die Teilnehmerzahl ist bewusst begrenzt, um eine hohe Trainingsqualität und individuelles Feedback zu gewährleisten. Die Platzvergabe erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Anmeldungen.

Der Trainingsplatz gilt als definitiv bestätigt, sobald die Kursgebühr bezahlt ist.

Informationen

Teilnahme & Organisation

Zahlungs- und Stornierungsbedingungen

Die Kursgebühr ist vor Trainingsbeginn vollständig zu begleichen. Alle Informationen dazu sind auf der QR-Rechnung ersichtlich.

Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, gelten folgende Regelungen:

  • Bis 3 Wochen vor Trainingsbeginn: 1/3 der Kursgebühr

  • Weniger als 3 Wochen bis 3 Tage vor Trainingsbeginn: 2/3 der Kursgebühr

  • Weniger als 3 Tage vor Trainingsbeginn: volle Kursgebühr

Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Abmeldung bei Swiss Shooters Academy.

Eine Umbuchung auf einen späteren Termin ist nur nach Rücksprache mit Swiss Shooters Academy und Verfügbarkeit möglich. Es ist möglich eine Ersatzperson zu stellen, sofern diese die Voraussetzungen für das Training ebenso erfüllt.

Sollte ein einzelnes Training oder der gesamte Kurs aus organisatorischen Gründen nicht stattfinden können, wird ein Ersatztermin angeboten oder die Kursgebühr wird anteilsmässig zurückerstattet.

Trainings werden grundsätzlich ab einer Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Sollte diese nicht erreicht werden, kann das Training verschoben oder abgesagt werden. Bereits bezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet oder auf einen Ersatztermin übertragen.

Bei freiwilligem Abbruch eines Trainings durch Teilnehmende besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Eine Rückerstattung ist ausnahmsweise möglich, wenn wesentliche Inhalte oder der ausgeschriebene Umfang des Trainings nicht erbracht werden und auch nach unmittelbarer Rücksprache keine angemessene Korrektur erfolgt.

Bei verspätetem Erscheinen kann aus organisatorischen oder sicherheitstechnischen Gründen eine Teilnahme nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

Der Trainer kann Teilnehmende bei unsicherem oder grob regelwidrigem Verhalten vom Training ausschliessen. Insbesondere gilt dies für das Missachten von Sicherheitsregeln oder Anweisungen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Der Trainingsplatz kann nach Absprache auf eine Ersatzperson übertragen werden. Diese muss die Voraussetzungen für das Training in ähnlicher Weise erfüllen.

Trainingsorte

Saligasse 6
5018 Erlinsbach

Bösch 104
6331 Hünenberg

Veltheimerstrasse 27
5107 Schinznach-Dorf

Shooting Range Schinznach

HakTac Trainingscenter

Elite Guard Ausbildungen

Unsere Trainings sind nicht an einen einzelnen Standort gebunden. Grundsätzlich können sie überall dort durchgeführt werden, wo eine geeignete Dynamic Range verfügbar ist. Die folgende Übersicht zeigt deshalb keine vollständige Liste, sondern Standorte, mit denen wir bereits vertraut sind.

Du möchtest ein Training oder einen Event an einem anderen Ort durchführen? Kontaktiere uns – wir prüfen gerne die Möglichkeiten.

Swiss Shooting Range

Härdlistrasse 15
8957 Spreitenbach

Der Zweck der durchgeführten Kurse und Veranstaltungen besteht darin, den Teilnehmenden einen praxisnahen und seriösen Zugang zum Schiesssport zu vermitteln.

Der sichere, verantwortungsvolle und gesetzeskonforme Umgang mit Schusswaffen hat dabei stets oberste Priorität. Nachfolgend sind die rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme sowie die grundlegenden Sicherheitsregeln beschrieben.

Alle teilnehmenden Personen sind zur Einhaltung der nachstehenden Punkte verpflichtet.

Teilnahmevereinbarung & Haftungsausschluss

1. Rechtliche Voraussetzungen

Mit der Teilnahme bestätigen die Teilnehmenden, dass sie die rechtlichen Voraussetzungen gemäss dem Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WG, SR 514.54) sowie der Waffenverordnung erfüllen.

Insbesondere bedeutet dies, dass:

  • Die Teilnehmenden mindestens 18 Jahre alt sind (bei Minderjährigen muss eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertretung vorliegen)

  • Gegen sie kein behördliches Waffen- oder Umgangsverbot besteht

  • Keine waffenrechtlich relevanten Vorstrafen oder hängigen Strafverfahren bestehen, welche die Teilnahme ausschliessen könnten, Dazu gehören insbesondere Verstösse gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz, Fahren in fahrunfähigem Zustand sowie die wiederholte Begehung von Verbrechen oder Vergehen

  • Kein rechtlicher Status besteht, der den Umgang mit Waffen nach Schweizer Recht untersagt

  • keine Staatsangehörige der in Art. 12 der Waffenverordnung genannten Staaten (Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien) bin.

Ich bestätige, dass keine Anhaltspunkte bestehen, wonach ich mich selbst oder andere durch den Umgang mit Waffen gefährden könnte. Dies umfasst insbesondere:

Geistige, körperliche und emotionale Eignung

Ich befinde mich in einer stabilen geistigen, körperlichen und emotionalen Verfassung. Es bestehen keine gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen, welche meine Reaktions- oder Urteilsfähigkeit im Rahmen dieser Veranstaltung beeinträchtigen könnten.

Beeinflussung durch Substanzen

Ich habe vor und während der Veranstaltung keinen Alkohol, keine Drogen und keine anderen bewusstseinsverändernden oder wahrnehmungsbeeinträchtigenden Substanzen konsumiert.

Verfassungsfeindliche oder extremistische Organisationen

Ich bin nicht Mitglied einer Organisation oder Gruppierung, deren Ziele oder Tätigkeiten mit den rechtsstaatlichen und freiheitsorientierten Grundwerten der Schweiz unvereinbar sind. Ich übe keine politischen oder religiösen Aktivitäten aus, die gewaltverherrlichend oder staatsgefährdend sind.

2. Persönliche Voraussetzungen

3. Sicherheitsregeln

Die Teilnehmenden verfpflichten sich die 4 Sicherheitsregeln jederzeit konsequent einzuhalten.

  1. Eine Waffe ist zu jedem Zeitpunkt als geladen zu betrachten.

  2. Nie eine Waffe auf etwas richten das man nicht treffen möchte.

  3. So lange die Waffe nicht ins Ziel zeigt, ist der Zeigfinger ausserhalb des Abzugsbügels zu halten.

  4. Sich seines Zieles (und des Umfeldes) sicher sein.

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Der Schutz deiner persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. In dieser Datenschutzerklärung informieren wir dich darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, zu welchem Zweck wir sie verarbeiten und welche Rechte dir zustehen.

Bitte lies diese Datenschutzerklärung sorgfältig, bevor du unsere Website nutzt.

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  • ein Kontaktformular ausfüllst

  • dich für einen Newsletter anmeldest

  • eine Anfrage stellst

  • dich für ein Angebot registrierst oder einen Vertrag abschliesst

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  • Telefonnummer

  • Adresse / Wohnort

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Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, den jeweiligen Vorgang (z. B. Kontaktaufnahme, Vertragserfüllung) durchzuführen.

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  • Vertragserfüllung und -abwicklung

  • Kundenkommunikation

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3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

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  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO / Art. 31 revDSG
    (Vertragserfüllung oder vorvertragliche Maßnahmen)

  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO / berechtigtes Interesse
    (z. B. Betrieb, Sicherheit, Statistik)

  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
    (Einwilligung, z. B. Newsletter)

4. Weitergabe und Datenübermittlung ins Ausland

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn:

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  • eine gesetzliche Verpflichtung besteht

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b) Rechte nach Schweizer Datenschutzrecht (revDSG)

Du hast insbesondere das Recht auf:

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10. Kontakt

Verantwortliche Stelle:

Swiss Shooters Academy
E-Mail: swissshootersacademy@gmail.com

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