Teilnahme & Organisation

Anmeldung

Die Anmeldung zu einem Training erfolgt über die Website oder direkt über den Trainer.

Mit der Bestätigung der Anmeldung wird der Trainingsplatz provisorisch reserviert. Die Teilnehmerzahl ist bewusst begrenzt, um eine hohe Trainingsqualität und individuelles Feedback zu gewährleisten. Die Platzvergabe erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Anmeldungen.

Der Trainingsplatz gilt als definitiv bestätigt, sobald die Kursgebühr bezahlt ist.

Zahlungs- und Stornierungsbedingungen

Die Kursgebühr ist vor Trainingsbeginn vollständig zu begleichen. Alle Informationen dazu sind auf der QR-Rechnung von Swiss Shooters Group ersichtlich.

Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, gelten folgende Regelungen:

  • Bis 2 Wochen vor Trainingsbeginn: 1/3 der Kursgebühr

  • Bis 3 Tage vor Trainingsbeginn: 2/3 der Kursgebühr

  • Weniger als 3 Tage vor Trainingsbeginn: volle Kursgebühr

Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Abmeldung bei Swiss Shooters Academy.

Eine Umbuchung auf einen späteren Termin ist nur nach Rücksprache mit Swiss Shooters Academy und Verfügbarkeit möglich. Es ist möglich eine Ersatzperson zu stellen, sofern diese die Voraussetzungen für das Training ebenso erfüllt.

Sollte ein einzelnes Training oder der gesamte Kurs aus organisatorischen Gründen nicht stattfinden können, wird ein Ersatztermin angeboten oder die Kursgebühr wird anteilsmässig zurückerstattet.

Trainings werden grundsätzlich ab einer Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Sollte diese nicht erreicht werden, kann das Training verschoben oder abgesagt werden. Bereits bezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet oder auf einen Ersatztermin übertragen.

Bei freiwilligem Abbruch eines Trainings durch Teilnehmende besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

Durchführung

Bei verspätetem Erscheinen kann aus organisatorischen oder sicherheitstechnischen Gründen eine Teilnahme nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

Der Trainer kann Teilnehmende bei unsicherem oder grob regelwidrigem Verhalten vom Training ausschliessen. Insbesondere gilt dies für das Missachten von Sicherheitsregeln oder Anweisungen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Der Trainingsplatz kann nach Absprache auf eine Ersatzperson übertragen werden. Diese muss die Voraussetzungen für das Training in ähnlicher Weise erfüllen.

Trainingsorte

HakTac

Saligasse 6
5018 Erlinsbach

EliteGuard

Bösch 104
6331 Hünenberg

Shooting Range Schinznach

Veltheimerstrasse 27
5107 Schinznach-Dorf